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Vermögenswirksame Leistungen
Mitarbeiter ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit haben bei WFD den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL).
Die vermögenswirksame Leistung ist eine tarifvertraglich per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen. Je nach Vertrag muss bzw. kann der Arbeitnehmer selbst etwas hinzuzahlen. (Quelle: de.wikipedia.org)
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